Balkongeländer mit Glasfenster

Balkongeländer

Über die Details der Verankerung

Die Verankerung des Balkongeländers

Die Montage spielt bei der Planung eines Balkongeländers eine wichtige Rolle. Schließlich dient ein Balkongeländer nicht nur optischen Zwecken, sondern wird vor allem aus Sicherheitsgründen angebracht. Balkongeländer werden statisch beansprucht und müssen einer Vielzahl von Belastungen standhalten. Daher sollte vor der Montage immer erst eine statische Berechnung durchgeführt (unter Berücksichtigung der DIN-Norm 1055) und die für Ihr Bundesland gültige Bauordnung beachtet werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden. 

Es gibt drei Möglichkeiten für die Montage eines Balkongeländers:

1.       Verankerung des Geländers von oben auf die Balkonplatte

2.       Die Befestigung an der Stirnseite des Balkons

3.       Die Montage von unten

Bei allen drei Befestigungsvarianten gilt es, den Mindestabstand zwischen den Verankerungen und zur Balkonkante zwingend einzuhalten. Für die Verankerung des Geländers von oben auf die Balkonplatte eignet sich daher am besten ein Chemiedübel wie der CHEMOFAST VK. Mit dieser spannungsfreien bzw. spreizdruckfreien Verankerungsvariante wird die Nutzfläche des Balkons am wenigsten verringert. Bei dieser Verankerung wird das gereinigte Bohrloch vom Grund her bis zu 2/3 der Bohrlochtiefe mit dem Injektionsmörtel befüllt. Abschließend die Ankerstange einfügen und aushärten lassen. Nach der Aushärtung bildet die Ankerstange einen festen Verbund mit dem Untergrund. Für die Tragfähigkeit des Injektionssystems ist die Bohrlochreinigung von enormer Bedeutung. Wird das Bohrloch nicht gereinigt, kann sich die Traglast um bis zu 50% reduzieren. Eine beliebte Montageart ist die Befestigung an der Stirnseite des Balkons. Mit dieser Montageart geht keine Nutzfläche verloren und in der Regel erlauben die Randabstände den Einsatz nicht rostender Metalldübel (z.B. Bolzenanker (CF BA A4 oder CF BA PRO A4)). Diese können schon mit wenigen Hammerschlägen in das gereinigte Bohrloch eingesetzt werden und sind sofort belastbar. Die in der Zulassung geregelte Verankerungstiefe kann vom Monteur individuell angepasst und dadurch die Tragfähigkeit ggf. maximiert werden.

Allgemein gilt: Achten Sie auf einen Dübelabstand zum Rand gemäß den Vorgaben der ETA. Die Verankerung eines Balkongeländers sollte von einer fachmännischen Montagefirma ausgeführt werden, da bei einer unsachgemäßen Montage Personen- und Sachschäden möglich sind.

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